Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

Allen Lieferungen und Leistungen von von Krumböck Bernd liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Krumböck Bernd, dies gilt insbesondere auch bei widersprechenden Geschäftsbedingungen. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von Krumböck Bernd bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Der Verzicht auf die Schriftform kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

 

2. VERTRAGSSCHLUSS

(1) Unsere Angebote sind freibleibend.

Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung Krumböck Bernd zustande.

Er richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder der Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden; dies gilt auch wenn die Firma Krumböck Bernd anders lautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Kostenvoranschläge, Projektunterlagen, Systemanalysen, Muster, Zeichnungen, Entwürfe und sonstige Unterlagen dürfen weder anderweitig benutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Aufträge nach überlassenen Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Angaben werden im Hinblick auf Schutzrechte Dritter auf Gefahr des Kunden ausgeführt.

Eingriffe in fremde Rechte gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

3. LIEFERTERMINE UND FRISTEN

(1) Liefertermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.

Die Einhaltung setzt voraus, dass die Firma Krumböck Bernd sämtliche vom Auftraggeber / bzw. Käufer zu beschaffenden Informationen und ggf. Genehmigungen rechtzeitig zugehen.

Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Ereignisse, die von der Firma Krumböck Bernd nicht vertreten sind, so verlängert sich die Frist entsprechend.

(2) Liefertermine und Fristen gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Auftraggeber / bzw. Käufer übergegangen bzw. die bestellte Leistung abgenommen ist.

Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Ware auf die den Transport durchführende Person oder Transportunternehmen über.

(3) Wird ein Liefertermin oder eine Frist um  mehr als sechs Wochen überschritten und ist eine vom Auftraggeber / bzw. Käufer danach zu set­zende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der  Auftraggeber / bzw. Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz von Seiten der Firma Krumböck Bernd vorliegt.

(4) Die Firma Krumböck Bernd ist zu Teillieferungen und - Leistungen berechtigt.

(5) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Firma Krumböck Bernd berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendenden Waren auf Kosten des Auftraggeber / bzw. Käufer gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Weder eine solche Versicherung noch etwa vereinbarte Übernahme der Transportkosten haben Einfluss auf den Gefahrenübergang.

(6) Unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt oder Unruhen, Transportverzögerungen, Streik oder andere Fabrikationunterbrechungen sowie störende Ereignisse entbinden die Firma Krumböck Bernd für dessen Dauer von der Pflicht zu rechtzeitiger Lieferung, und zwar auch, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten; dauern sie länger als sechs Wochen, sind wir auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen; ihm verbleibt jedoch das gesetzliche Rücktrittsrecht.

(7) Falls die Firma Krumböck Bernd einer Rücksendung von neuwertigen Geräten ausdrücklich zugestimmt haben, muss die Firma Krumböck Bernd als Bearbeitungs-, Prüf-, Verpackungs- und Verwaltungskosten (lt. Ziffer 5. Rücktritt) berechnen. Geräte in spezieller Ausführung und Softwarelizenzen sind ausgeschlossen. Erfolgt eine zugestimmte Warenrückgabe später als 2 Wochen nach dem vereinbarten Termin, so verfällt die Rückgabegenehmigung und der Kaufpreis wird sofort ohne Abzüge fällig.

 

4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und ggf. gesonderten Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Für Nachbestellungen sind diese Preise nicht verbindlich. Die darin aufgeführten Preise sind verbindlich.

Die Preise sind Nettopreise frei ab Versandstelle.

Alle Versandkosten, Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallende Reise - und Übernachtungskosten.

(2) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu leisten.

Die Firma Krumböck Bernd berechtigt, nach Fälligkeit ohne Mahnung ansonsten bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu berechnen.

Bei Aufträgen mit einem Auftragswert von mehr als Euro 3.000,- (netto) sind 30% des Listenpreises bei Auftragsbestätigung und der Rest bei Lieferung fällig. Wird die Lieferung der Produkte zum vereinbarten Liefertermin aus Gründen, die die Firma Krumböck Bernd nicht zu vertreten hat, um mehr als 14 Tage verzögert, ist der (Rest-) Kaufpreis 14 Tage nach erklärter Lieferbereitschaft fällig.

(4) Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden oder die Firma Krumböck Bernd nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt wird.

Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Sind Vorauszahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.

(5) Macht die Firma Krumböck Bernd ihren Eigentumsvorbehalt geltend oder verlangt sie die Herausgabe aufgrund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

5. RÜCKTRITT

(1) Die Firma Krumböck Bernd räumt ihren Wiederverkäufern ein 7-tägiges Rückgaberecht ein, für Produkte, die nicht den Spezifikationen oder Ankündigungen entsprechen.

(2) Ein Rücktrittsrecht besteht nicht. Gestattet die Firma Krumböck Bernd dennoch auf Wunsch des Auftraggebers / bzw. Käufers einen Rücktritt vom Kaufvertrag ohne dazu verpflichtet zu sein, wird ein angemessener Betrag in Rechnung gestellt. Werden Geräte oder Programme speziell hergestellt oder programmiert, so wird ein Rücktritt abgelehnt.

(3) Tritt der Auftraggeber / bzw. Käufer vor der Installation von Systemen zurück, so ist für bis dahin anfallende Arbeiten eine Rücktrittspauschale in Höhe von 30% des Warenwertes zuzüglich eventuell anfallender Dienstleistungen wie Programmierung, Konfiguration etc. zu bezahlen.

(4) Werden Systeme nach einer vorher vereinbarten Probestellung zurückgenommen, so wird neben den Transportkosten ein Betrag von Euro 250,- +Mwst. bei  Auftragswert bis Euro 2.500,- und Euro 350,- +Mwst. bei Auftragswert bis Euro 5.000,-  für die Geräterücknahme berechnet. Übersteigt der Auftragswert Euro 5.000,- ist ein Betrag von 10% des Listenpreises +Mwst. nach Rücknahme sofort fällig. (Siehe auch Ziff.3 Abs.7)

 

6. EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die Firma Krumböck Bernd behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen, vor. Der Auftraggeber / bzw Käufer kann an den gelieferten Produkten durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Jede Verarbeitung der von der Firma Krumböck Bernd gelieferten Produkte erfolgt für die Firma Krumböck Bernd, ohne daß die Firma Krumböck Bernd hieraus Verpflichtungen erwachsen. Bei Verbindungen von im Eigentum von der Firma Krumböck Bernd stehenden Produkten mit anderen Waren steht der Firma Krumböck Bernd das Allein- oder Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der Produkte zu den anderen Waren zur Zeit der Verbindung zu. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltsprodukte von der Firma Krumböck Bernd. Der Auftraggeber / bzw. Käufer wird die im Allein- oder Miteigentum von der Firma Krumböck Bernd stehenden Vorbehaltsprodukte als Verwahrer, kostenlos für die Firma Krumböck Bernd mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen.

(2) Eine Veräußerung der Vorbehaltsprodukte ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Auftraggebers / bzw. Käufers gestattet. Andere, die Rechte von der Firma Krumböck Bernd gefährdende Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherheitsübereignug, sind unzulässig. Die dem Auftraggeber / bzw. Käufer zur Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt dieser schon jetzt zur Sicherheit an die Firma Krumböck Bernd ab. Veräußert er die Vorbehaltsprodukte zusammen mit anderen Waren, ggf. auch nach Be- und Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den Kaufpreises ab, soweit sie dem Wert des Eigentumsanteils von der Firma Krumböck Bernd an dem Vorbehaltsprodukt entsprechen. Der Auftraggeber / bzw. Käufer ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Firma Krumböck Bernd kann den Abnehmern des Auftraggeber / bzw. Käufer die Abtretung jederzeit anzeigen.

(3) Der Auftraggeber / bzw. Käufer wird der Firma Krumböck Bernd jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an die Firma Krumböck Bernd abgetreten sind, erteilen. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsproduke wird der Auftraggeber / bzw. Käufer auf das Eigentum von der Firma Krumböck Bernd hinweisen und die Firma Krumböck Bernd unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten der Intervention trägt der Auftraggeber / bzw. Käufer.

(4) Kommt der Auftraggeber / bzw. Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach ist die Firma Krumböck Bernd jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen; dies gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern der Auftraggeber / bzw. Käufer Kaufmann ist.

 

7. ABNAHME

(1) Die Abnahme der Produkte und / oder Leistungen erfolgt mit der erfolgreichen Durchführung der Funktionsprüfung. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die zu diesem Zweck von der Firma Krumböck Bernd entwickelten Diagnostik- und Testprogramm bzw. -verfahren keinen Feh­ler an den Produkten und / oder  Leistungen feststellen. Soweit die Firma Krumböck Bernd die Produkte vereinbarungsgemäß installiert hat, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und Installation der Produkte am Einsatzort von der Firma Krumböck Bernd durchgeführt; gleiches gilt für Leistungen, die die Firma Krumböck Bernd an Gegenständen des Auftraggebers / bzw. Käufer ausführt. Der Auftraggeber / bzw. Käufer ist berechtigt, an der Funktionsprüfung teilzunehmen. Nach erfolgter Funktionsprüfung teilt die Firma Krumböck Bernd dem Auftraggeber / bzw. Käufer die Betriebsbereitschaft der Produkte mit. Bei allen anderen Produkten gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Auftraggeber / bzw. Käufer nicht unverzüglich nach Anlieferung der Produkte schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels der Abnahme ausdrücklich widerspricht. Wartungsverträge haben keinen Einfluss auf die Abnahme.

 

8. GEWÄHRLEISTUNG

(1) Die Firma Krumböck Bernd gewährleistet, dass von ihr gelieferte Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material -und Fabrikationsfehlern sind und Software mit der gebotenen Sorgfalt erstellt wurde. Dennoch ist der völlige Ausschluss von Fehlern in der Software nicht möglich. Die Verantwortung für die Auswahl der Software trägt der Auftraggeber / bzw. Käufer. Der Gewährleistungsanspruch verjährt 6 Monate nach Abnahme durch den Auftraggeber / bzw. Käufer, unterschiedliche Gewährleistungsfristen können durch Teillieferungen entstehen.

(2) Für mangelhafte Lieferungen oder Leistungen beschränkt sich die Gewährleistung von der Firma Krumböck Bernd auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von der Firma Krumböck Bernd. Für Waren, die die Firma Krumböck Bernd nicht hergestellt hat, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller; der Auftraggeber / bzw. Käufer nimmt die Abtretung an. Für Fremdsoftware hat der Abs. 2 entsprechend Gültigkeit. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von der Firma Krumböck Bernd über.

(3) Soweit die Firma Krumböck Bernd einen gerügten Mangel anerkennt, übernimmt sie die zum Zweck der Nachbesserung anfallenden Ersatzteilkosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit der Ersatzteillieferung verbundenen Nebenkosten, Transportkosten und anfallenden Arbeitskosten trägt der Auftraggeber / bzw. Käufer. Dieser gewährt der Firma Krumböck Bernd die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Auftraggeber / bzw. Käufer diese, ist die Firma Krumböck Bernd von der Gewährleistung befreit. Die Verpflichtungen von der Firma Krumböck Bernd aus einer weiter gehenden, in der Auftragsbestätigung zugesicherten Vollservice-Leistungen, bleiben unberührt.

(4) Alle Gewährleistungsverpflichtungen erlöschen, wenn ohne Genehmigung von der Firma Krumböck Bernd, Änderungen, Eingriffe, Nachbesserungen oder sonstige Arbeiten von Dritten ausgeführt wurden. Für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung zurückgehen, übernimmt die Firma Krumböck Bernd keine Gewährleistung.

(5) Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen führen nicht zu einer Verlängerung der ursprünglich in Lauf gesetzten Gewährleistungsfrist.

(6) Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Auftraggeber / bzw. Käufer eine angemessene Herabsetzung der Vergütung bzw. des Kaufpreises verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe der Herabsetzung nicht zustande, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.

(7) Weitergehende Gewährleistungsansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.

 

9. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

(1) Schadensersatzansprüche gegen die Firma Krumböck Bernd sowie deren Lieferanten und Subunternehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung und auch für indirekte Schäden und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Die Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden (Mangelschäden) und solche Mangelfolgeschäden, gegen die von der Firma Krumböck Bernd zugesicherte Eigenschaften den Auftraggeber / bzw. Käufer gerade absichern sollen. Für sonstige Mangelfolgeschäden haftet die Firma Krumböck Bernd nur in dem wie vorstehend beschriebenen eingeschränkten Umfang.

(2) Die Firma Krumböck Bernd haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass die Firma Krumböck Bernd deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich Verursacht und der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Bei einem durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schaden wird die Haftung darüber hinaus in jedem Fall nur in der Höhe übernommen, die die Firma Krumböck Bernd zur Zeit des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung aller der Firma Krumböck Bernd bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorausschaubar war.

(3) Schadensersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres.

 

10. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE

(1) Die Firma Krumböck Bernd wird den Auftraggeber / bzw. Käufer bei der Verletzung von österreichischen gewerblichen Schutzrechten (auch Urheberrechten) eines Firma Krumböck Bernd - Produkts von Schadensersatzansprüchen des Schutzrechtsinhabers freistellen. Die Firma Krumböck Bernd übernimmt dem Auftraggeber / bzw. Käufer gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge, sofern dieser die Firma Krumböck Bernd von solchen Ansprüchen unverzüglich benachrichtigen hat und die Firma Krumböck Bernd alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.

(2) Sind gegen den Auftraggeber / bzw. Käufer Ansprüche gemäß Abs. 1 geltend gemacht worden oder zu erwarten, kann die Firma Krumböck Bernd auf seine Kosten das Produkt in einem für den Auftraggeber / bzw. Käufer zumutbaren Umfang ändern oder austauschen. Wahlweise kann die Firma Krumböck Bernd auch das Produkt zurücknehmen und den entrichteten Kaufpreis abzüglich eines dem Alter des Produkts angemessenen Minderungsbetrages erstatten oder das Nutzungsrecht erwerben.

(3) Die Firma Krumböck Bernd ist von allen Verpflichtungen nach dieser Bestimmung freigestellt, falls die Ansprüche gemäß Abs. 1 auf bestell- / kundenseitig bereitgestellten Kundenprogrammen oder Daten oder darauf beruhen, dass das Programm nicht in einer gültigen, unveränderten Originalfassung oder unter anderem als in der Leistungsbeschreibung angegebenen Ersatzbedingungen genutzt werden.

(4) Weitere Verpflichtungen für die Firma Krumböck Bernd bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten bestehen nicht.

 

11. SOFTWARE UND FREMDSOFTWARE

(1) Die Firma Krumböck Bernd gewährt dem Auftraggeber / bzw. Käufer ein nicht über­tragbares und nicht ausschließliches Recht, die erworbene Software oder Fremdsoftware zum internen Gebrauch mit den Produkten für die die Software geliefert wird, zu nutzen. Das gleiche gilt für die dazugehörende Dokumentation einschließlich der Kopien und der nachträglichen Ergänzungen. Alle sonstigen Rechte an der Software und an der Dokumentation einschließlich Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei der Firma Krumböck Bernd oder dem Softwarelieferanten.

(2) Der Auftraggeber / bzw. Käufer hat sicherzustellen, dass die gelieferte Software und Dokumentation und auch Ergänzungen ohne die vorherige Zustimmung von der Firma Krumböck Bernd Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur zu Sicherung, als Ersatz oder für nötige Fehleranalysen erstellt werden. unter Beachtung von Abs. 1. Die Überlassung von Quellenprogrammen ist nicht vorgesehen und bedarf im Ausnahmefall einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Auftraggeber / bzw. Käufer verpflichtet sich, den im Original enthaltenen Hinweis auf Urheberrechtsschutz, Copyright Vermerke und andere Rechtsvorbehalte, auch auf Sicherungskopien anzubringen.

 

12. SONSTIGES

(1) Der Auftraggeber / bzw. Käufer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist St. Pölten, auch für Ansprüche bei Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozessen sowie Mahnverfahren. Es ist ausschließlich das Recht des Staates Österreich anwendbar.

 

Stand: 2007-10-23